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AG München 16.02.2009 C 28708/08, NWB 32/2009 S. 2465

Bankrecht | Bei Widerruf von Kreditkartengeschäften – keine Beweislastumkehr zulasten des Kunden

Bucht die Bank bei ihrem Kunden Kreditkartenbeträge ab, bestreitet der Kunde aber ein Kreditkartengeschäft und widerruft insoweit die Überweisung, muss die Bank beweisen, dass der Kunde das Geschäft getätigt oder den Missbrauch seiner Karte zu verantworten hat. Eine Beweislastumkehr nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises ist ausgeschlossen. Im Streitfall konnte die Bank den pflichtwidrigen Einsatz oder einen (Daten-)Missbrauch, den die Kundin zu verantworten hätte, nicht beweisen. Dies galt insbesondere für Fahrlässigkeit bei Benutzung des Computers der Kundin und dessen Befall mit Schadprogrammen trotz Installation eines Viren-Schutzprogramms.

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