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FG Münster Urteil v. - 3 K 840/08 Kg EFG 2009 S. 1654 Nr. 20

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2

Kindergeld:

Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen im Rahmen einer Familienversicherung bei der Ermittlung der eigenen, kindergeldschädlichen Einkünfte des Kindes

Leitsatz

1) Nach der Rechtsprechung des BVerfG (, BVerfGE 112, 164 = FR 2005, 706) ist § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG dahingehend verfassungskonform auszulegen, dass keine Einkünfte jedenfalls diejenigen Einkünfte des Kindes sind, die von Gesetzes wegen dem Kind oder dessen Eltern nicht zur Verfügung stehen. Hierzu gehören Beiträge des Kindes zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie unvermeidbare Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung.

2) Es macht keinen Unterschied, wenn das Kind nicht selbst Versicherungsnehmer, sondern im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert ist.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1654 Nr. 20
NWB-Eilnachricht Nr. 31/2009 S. 2387
NAAAD-25773

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FG Münster, Urteil v. 04.06.2009 - 3 K 840/08 Kg

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