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FG Münster Urteil v. - 3 K 5169/06 Erb

Gesetze: ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4a

Erbschaft- und Schenkungsteuer:

Keine Steuerbefreiung für die Schenkung des Miteigentumsanteils an der Ehewohnung bei Fremdvermietung weiterer Wohnungen

Leitsatz

Der Senat schließt sich der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, nach der bei teilweiser Vermietung des Zuwendungsgegenstandes eine Steuerbefreiung gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG ausscheidet. Umfasst der Zuwendungsgegenstand z.B. als überwiegend fremdvermietetes Mehrfamilienhaus mit einer eigengenutzten Ehewohnung auch nicht vom Eheschutz umfasste Vermögenswerte, entfällt die Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG auch für die Ehewohnung.

Fundstelle(n):
TAAAD-25771

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FG Münster, Urteil v. 21.08.2008 - 3 K 5169/06 Erb

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