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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 06 | Sponsoring: OFD-Verfügungen klären umsatz- und ertragsteuerliche Fragen

Die OFD Frankfurt nimmt in einer Verfügung ausführlich Stellung zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Sponsorings. Nach einer Verfügung der OFD Hannover fallen die Kosten im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Golfturnieren durch Automobilvertragshändler unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG.

Immer wieder werde ich von Mandanten auf das Thema Sponsoring angesprochen. Mit großem Interesse habe ich daher eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt gelesen, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Ausführlich nimmt die OFD zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Sponsorings Stellung. Dabei wird unterschieden: Erbringt der Sponsor an steuerbegünstigte Einrichtungen Geldleistungen oder Sachleistungen? Handelt es sich aus Sicht des Empfängers um konkrete Werbeleistungen oder bloße Duldungsleistungen?

Konkrete Werbeleistungen sind zum Beispiel Trikotwerbung, Bandenwerbung, Anzeigen oder Lautsprecherdurchsagen. Diese Leistungen werden im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erbracht und unterliegen umsatzsteuerlich grundsätzlich dem Regelsteuersatz.

Eine bloße Duldungsleistung ist beispielsweise die Aufnahme des Logos des Sponsors ...

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