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BMF 13.07.2009 IV C 5 - S 2334/08/10013, NWB 31/2009 S. 2388

Lohnsteuer | Behandlung von Mahlzeitengestellungen bei Auswärtstätigkeit

Das zu dem NWB VAAAD-02207 Stellung genommen. Der BFH hatte in dem o. g. Beschluss entschieden, dass Aufwendungen für Mahlzeiten, die zur Beköstigung der Arbeitnehmer anlässlich einer Auswärtstätigkeit (Fortbildungsveranstaltung) abgegeben werden, mit den tatsächlichen Werten und nicht mit den Werten der Sachbezugsverordnung anzusetzen sind. Steuerfreie Bezüge sind in die Prüfung der Freigrenze gem. § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG nicht einzubeziehen. § 3 Nr. 16 EStG kommt auch dann zur Anwendung, wenn der Arbeitgeber nicht einen Geldbetrag, sondern die damit zu erlangende Leistung unmittelbar zuwendet. Die Rechtsgrundsätze des Beschlusses sind über den entschiedenen Einzelfall hinaus anwendbar. Es ist nicht zu beanstanden, wenn weiterhin nach den Regelungen in den LStR 2008 (R 8.1 Abs. 8 Nr. 2 LStR 2008) verfahren wi...

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