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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 3 K 31/09

Gesetze: AO § 118, FGO § 40 Abs. 2, FGO § 65, FGO § 100 Abs. 1 Satz 4, FGO § 101, ZPO § 93

Bei ungeordnetem Vorbringen und Abhilfezusage fehlende Klagebefugnis

Leitsatz

Die Sachurteilsvoraussetzung der Geltendmachung einer Rechtsverletzung ist nicht erfüllt, soweit die Klagebegründung aufgrund des Umfangs und der Unübersichtlichkeit der Eingaben und Ausführungen die Möglichkeit konkreter Rechtsverletzungen in Bezug auf das Klagebegehren nicht hinreichend klar, geordnet und verständlich erkennen lässt; es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sich das herauszusuchen, was zur Darlegung einer Beschwer im Sinne von § 40 Abs. 2 FGO geeignet sein könnte.

Durch eine Abhilfezusage als Verwaltungsakt ist die Behörde gebunden und erledigt sich die Klage, soweit nicht aus besonderen Umständen ein Rechtsschutzbedürfnis ersichtlich ist oder zur Fortsetzungsfeststellungsklage übergegangen wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
QAAAD-25049

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 31.03.2009 - 3 K 31/09

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