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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2350/07 EFG 2009 S. 1685 Nr. 20

Gesetze: UStG §§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 4 Nr. 12 lit. a, 9 Abs. 1

Vorsteuerabzug bei Option

Leitsatz

Ist der Vorsteuerabzug erst nach Ausübung der Option und daher nicht allein durch den Bezug eines Gegenstandes für das Unternehmen möglich, so müssen andere Beweisanzeichen als die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs in Umsatzsteuer-Voranmeldungen für die Zuordnung des Gegenstands zum Unternehmen herangezogen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 1401 Nr. 22
EFG 2009 S. 1685 Nr. 20
UStB 2009 S. 351 Nr. 12
XAAAD-25038

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.06.2009 - 6 K 2350/07

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