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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1908/06 EFG 2009 S. 922 Nr. 12

Gesetze: EStG § 7g Abs. 3 Nr. 3

Zur Verfolgbarkeit der Bildung einer Ansparabschreibung in der Buchführung

Leitsatz

Die Rücklage für die Ansparabschreibung ist in der Buchführung verfolgbar, wenn diese im Rahmen der Abschlussbuchungen in die Buchführung eingestellt wird und die für ihre Konkretisierung erforderlichen Angaben spätestens im Zeitpunkt der fristgerechten Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgen.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 1363 Nr. 22
EFG 2009 S. 922 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 2/2010 S. 71
PAAAD-25032

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 05.02.2009 - 4 K 1908/06

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