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Sächsisches FG Urteil v. - 7 K 178/07

Gesetze: AO § 171 Abs. 3a, AO § 170 Abs. 1, AO § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, AO § 47, MinöStG § 1 Abs. 1 S. 3, MinöStG § 25 Abs. 1 Nr. 4, MinöStG § 25 Abs. 1 Nr. 5, MinöStG § 25a, StromStG § 10

Auslegung eindeutiger Vergütungsanträge auf amtlichem Vordruck

Reichweite der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3a AO und der Festsetzungsverjährung

Leitsatz

1. Der auf amtlichem Vordruck nach § 25 Abs. 1 Nr. 5 MinöStG formulierte Antrag kann nicht gegen den eindeutigen Wortlaut in einen solchen nach § 25a MinöStG ausgelegt werden.

2. Ein nach seinem eindeutigen Wortlaut nur auf eine Stromsteuervergütung gerichteter Antrag beinhaltet nicht einen Antrag auf Mineralölsteuervergütung nach § 25a MinöStG.

3. § 171 Abs. 3a AO hat nicht zur Folge, dass der Anspruch für sämtliche Vergütungstatbestände eines Gesetzes erneut auflebt. Ein Einspruch gegen die Ablehnung einer Mineralölsteuervergütung nach § 25 Abs. 1 Nr. 4 MinöStG führt nicht zum Wiederaufleben der zum Zeitpunkt seiner Einlegung bereits abgelaufenen Festsetzungsfrist für die Mineralölsteuervergütung nach § 25a MinöStG, denn die Festsetzungsverjährung bezieht sich nicht auf die Steuerart, sondern auf den konkreten Vergütungsanspruch.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAD-25023

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Sächsisches FG, Urteil v. 24.06.2009 - 7 K 178/07

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