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NWB Nr. 30 vom Seite 2307

Studienkosten nach Berufsausbildung nicht nur begrenzt als Sonderausgaben abziehbar

[i]BFH VI R 14/07Der BFH hat am seine Entscheidung zu dem vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützten Musterverfahren zu Erststudienkosten mitgeteilt (Az.: VI R 14/07). Die obersten Steuerrichter hoben die Entscheidung des NWB ZAAAC-46226 auf. Damit hatte die Revision des Musterklägers Erfolg.

[i]Kleiner, NWB F. 6 S. 4599Grundlage der Entscheidung war der Fall, dass ein Steuerzahler nach abgeschlossener Berufsausbildung ein Studium aufgenommen hatte. Die Aufwendungen für dieses Studium wollte das Finanzamt lediglich als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von maximal 4.000 € im Jahr anerkennen. Dieser Auffassung folgte der BFH nicht. Nun muss das Finanzgericht die Sache, nach Maßgabe der richterlichen Vorgaben des BFH, erneut verhandeln.

Ob die Entscheidung des BFH auch Indizwirkung für klassische Erststudienfälle – also für die Aufnahme eines Studiums direkt nach dem Abitur – hat, kann erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe eingeschätzt werden.

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