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BGH 14.07.2009 XI ZR 152/08, NWB 30/2009 S. 2306

Bankrecht | Schadensersatz bei unterlassenem Hinweis der Bank auf fehlende Einlagesicherung der Anlage

Im Rahmen der notwendigen Information ihrer Kunden muss die Bank ihnen den Umfang der Einlagensicherung bei einer größeren Geldanlage nennen und das Verlustrisiko von „sicheren” Anlagen beziffern, jedenfalls wenn der Kunde im Beratungsgespräch sein besonderes Interesse an der Nominalsicherheit seiner Geldanlage geäußert hat. Im Streitfall ging es um Anlagen bei der 2003 insolvent gewordenen BFI-Bank. Für die BFI bestand nur die gesetzliche Mindestdeckung, dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken gehörte sie nicht an. Spareinlagen bei der Bank waren nur bis 20.000 € abgesichert. Darauf hätte der Berater unmissverständlich hinweisen müssen, weil der Kunde eine sichere Geldanlage wünschte. Die Bank hätte ihm ggf. eigene Produkte nicht anbieten dürfen.

Anmerkung:

Das Urtei...

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