Arbeitshilfe - Stand: 22.02.2012

Verzugszinsen im Zusammenhang mit der Rückforderung einer ungerechtfertigten Bürgschaftsinanspruchnahme als Einnahmen aus Kapitalvermögen - Mustereinspruch

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Verzugszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen: Sind die in einem erfolgreichen Prozess auf Rückerlangung einer Bürgschaftssumme erhaltenen Verzugszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen oder fehlt es wegen der Berücksichtigung der in der Vergangenheit angefallenen Refinanzierungskosten aus der Bürgschaftsinanspruchnahme und der mit dem Prozess verbundenen Kosten an einer Einkünfteerzielungsabsicht?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
ZAAAD-24706