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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 156/04 EFG 2009 S. 1486 Nr. 18

Gesetze: KStG § 1 Abs. 1 Nr. 4, KStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 10b, BGB § 80, BGB § 81, BGB § 84

Stiftung in Gründung ist kein begünstigter Zuwendungsempfänger

Leitsatz

Eine in Gründung befindliche rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts (§ 80 BGB) ist kein begünstigter Zuwendungsempfänger im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG. Die Grundsätze der Vorgesellschaft sind nicht entsprechend anzuwenden. Das bis zur staatlichen Genehmigung gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 BGB bestehende Widerrufsrecht des Stifters steht einer Rückwirkungsfiktion entgegen (Abgrenzung zu , BStBl II 2005, 145 - Stiftung von Todes wegen).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 1386 Nr. 22
EFG 2009 S. 1486 Nr. 18
HAAAD-24683

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 04.06.2009 - 1 K 156/04

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