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FG München Urteil v. - 12 K 718/08 EFG 2009 S. 1456 Nr. 18

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9GG Art. 3 Abs. 1 BayEUG Art. 92

Abzugsfähigkeit des Schulgeldes für eine nach Landesrecht nur angezeigte Ergänzungsschule nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG

Leitsatz

1. Das Schulgeld für den Besuch einer Munich International School (MIS) in Bayern, welche in den Jahrgangsstufen 10 bis 12 lediglich als Ergänzungsschule angezeigt ist, kann nicht gem. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG teilweise als Sonderausgaben abgezogen werden.

2. Dem steht nicht entgegen, dass die bayerische Schulgesetzgebung die – für die steuerliche Abzugsfähigkeit der Schulgeldzahlungen notwendige – staatliche Anerkennung von Ergänzungsschulen nicht vorsieht.

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 218 Nr. 4
EFG 2009 S. 1456 Nr. 18
RAAAD-24645

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FG München, Urteil v. 23.09.2008 - 12 K 718/08

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