Arbeitshilfe November 2009

Tarifbegünstigung einer nach Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit gezahlten Teilabfindung - Mustereinspruch

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Abfindung für Arbeitszeitreduzierung:

Unterliegt der für die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 auf 19,25 Std. an den Kläger gezahlte einmalige Abfindungsbetrag in Höhe von 17459 € der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 oder § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB BAAAD-24607