Tarifbegünstigung einer nach Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit gezahlten Teilabfindung - Mustereinspruch
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Abfindung für Arbeitszeitreduzierung:
Unterliegt der für die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 auf 19,25 Std. an den Kläger gezahlte einmalige Abfindungsbetrag in Höhe von 17459 € der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 oder § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
BAAAD-24607