Steuerrecht der Vereine
9. Aufl. 2009
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C. Körperschaftsteuer
Literatur: Schauhoff, Die Bedeutung des § 13 KStG für gemeinnützige Körperschaften, DStR 1996 S. 366; Tönnies/Wewel, Ausgliederung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe durch steuerbefreite Einrichtungen, DStR 1998 S. 274; Kasper, Sponsoring im Steuerrecht, DStZ 2005 S. 397; Orth, Einkünfte von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und Betrieben gewerblicher Art ohne Gewinnerzielungsabsicht, FR 2007 S. 326; Brusch, Unternehmensteuerreformgesetz 2008: Abgeltungssteuer, FR 2007 S. 999.
1. Allgemeines
686 Was die Einkommensteuer für natürliche Personen ist, stellt die Körperschaftsteuer für juristische Personen, verschiedene Personenvereinigungen und Zweckvermögen dar. Die Körperschaftsteuer kann daher als Einkommensteuer der Körperschaften bezeichnet werden. Das Körperschaftsteuerrecht enthält zahlreiche Parallelen zum Einkommensteuerrecht. Es übernimmt sogar eine ganze Reihe einkommensteuerrechtlicher Vorschriften unmittelbar für die Besteuerung der Körperschaften.
687 Die Körperschaftsteuer ist die Steuer, die – wenn sie anfällt – die Vereine hart trifft. Dies bleibt trotz erheblicher Erleichterungen, die seit 1990 eingetreten sind, auch weiterhin so.
688 Neben der Einführung einer Besteuerungsgrenze, n...