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FG München Urteil v. - 14 K 740/08

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG § 14

Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gegenständen sowie Kosten aus dem privaten Lebensbereich

Leitsatz

1. Ein Vorsteuerabzug kommt nicht in Betracht, wenn die Zuordnung eines Leistungsbezugs zu einem Unternehmen nicht möglich ist, weil der Unternehmer den Gegenstand oder die Dienstleistung ausschließlich für seinen nicht unternehmerischen Bereich verwendet (hier: Scheidungs- Gerichts- und Anwaltskosten bzw. Umzugskosten).

2. Die nichtunternehmerische Nutzung von dem Unternehmen zugeordneten Telefonanlagen unterliegt als Leistungseigenverbrauch gem. §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, 10 UStG der Umsatzsteuer. Lässt sich der Umfang der privaten Gespräche nicht anhand von Aufzeichnungen ermitteln, ist der Umfang der privaten Telefonnutzung zu schätzen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAD-24337

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG München, Urteil v. 26.03.2009 - 14 K 740/08

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