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FG Baden-Württemberg  v. - 3 K 115/07 EFG 2010 S. 468 Nr. 6

Gesetze: DBA CHE 1971/1992 Art. 15a Abs. 1 S. 1 DBA CHE 1971/1992 Art. 15a Abs. 2 S. 2 GG Art. 3 Abs. 1

DBA-Schweiz

Nichtrückkehrtage eines Grenzgängers bei Geschäftsreisen in Drittstaaten und Arbeitstagen in der Bundesrepublik

Leitsatz

1. Eintägige Geschäftsreisen in Drittstaaten sowie Tage, an denen der Arbeitnehmer nach einer mehrtägigen Geschäftsreise in Drittstaaten an seinen Wohnsitz zurückkehrt, sind keine Nichtrückkehrtage i. S. d. Art. 15a Abs. 2 S. 2 DBA-Schweiz 1971/1992.

2. Tage, an denen ein in der Bundesrepublik Deutschland ansässiger Arbeitnehmer seine Arbeit im Inland ausübt, sind nicht bei der Berechnung der Nichtrückkehrtage i. S. d. Art. 15a Abs. 2 S. 2 DBA-Schweiz 1971/1992 zu berücksichtigen.

3. Verständigungsvereinbarungen zwischen der deutschen und Schweizer Finanzverwaltung kommt keine unmittelbare Gesetzeskraft zu, sondern dienen dem Gericht lediglich als Auslegungshilfe.

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 468 Nr. 6
XAAAD-24322

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FG Baden-Württemberg v. 16.01.2009 - 3 K 115/07

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