Arbeitshilfe Juli 2009

Bildung einer Rücklage nach § 6 Abs. 1 Satz 1 FördG - Mustereinspruch

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Liegen die Voraussetzungen für die Bildung einer steuerfreien Rücklage nach § 6 Abs. 1 Satz 1 FördG vor, wenn anstelle eines vor dem geplanten Grundstückserwerbs aufgrund Verzögerungen der öffentlichen Hand ein anderes Grundstück erst im Jahr 1993 erworben werden konnte?

Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Nichtberücksichtigung von Zeugenangaben, wenn ein Schriftsatz eines Zeugen zwar im Tatbestand jedoch nicht in den Entscheidungsgründen Berücksichtigung fand? Liegt eine überlange Verfahrensdauer (seit 1999 anhängig) vor, so dass Beweiserleichterungen zu berücksichtigen sind?

Ist bei dem Beginn der Investition im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 FördG ausschließlich auf den Zeitpunkt der Bauantragsstellung abzustellen oder kann bereits der Abschluss eines Autohändlervertrages, in welchem sich der Kläger zum Bau eines Autohauses verpflichtet hat, als Beginn der Investition angesehen werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB EAAAD-24256