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NWB direkt Nr. 28 vom Seite 742

Reform des Güterrechts

Dr. Wolfram Viefhues

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAD-23859 Nach der Reform des Unterhaltsrechts, die zum in Kraft getreten ist, und der Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) v. (BGBl 2009 I S. 700) hat der Gesetzgeber jetzt auch die lange diskutierte Reform des Güterrechts abgeschlossen und den Zugewinnausgleich grundlegend neu geregelt (Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs, BT-Drucks. 16/10798). Das Gesetz tritt zum in Kraft.

Struktur des Zugewinns bleibt erhalten

[i]Ausgleichspraxis wird verbessertBei einer Scheidung wird das Vermögen der Ehegatten auseinandergesetzt. Im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft), in dem die Mehrzahl der Ehepaare leben, gibt es dafür den Zugewinnausgleich. Der Grundgedanke des Zugewinnausgleichs, den es als Rechtsinstitut seit 50 Jahren gibt, besteht darin, den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten zu verteilen. Das neue Gesetz beseitigt einige Schwächen des bisherigen Rechts, die sich in der praktischen Anwendung gezeigt haben, lässt aber die grundsätzlichen Strukturen des Zugewinnausgleichs unangetastet.

Berücksichtigung von Schulden bei der Eheschließung

[i]„Negatives Anfangsvermögen” wird berücksichtigtNach bisheriger Rechtslage bleiben Schulden, die bei der Eheschließung vorhanden sind und zu ...

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