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NWB direkt Nr. 28 vom Seite 741

Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Stephan Szalai

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAD-23858 Das vom Bundestag am beschlossene ARUG soll mehr Freiheiten für Aktionäre und eine Anpassung des AktG an die technische Entwicklung bringen. Es soll Anfechtungsklagen „räuberischer Aktionäre” eindämmen. Dies ist nur größtenteils gelungen.

Interessenabwägungsklausel und Verhinderung „räuberischer Aktionärsklagen”

[i]Missbräuchliche Anfechtungsklagen werden zurückgedrängtIn Bezug auf „räuberische Aktionäre” wurde die Abwägungsklausel des aktienrechtlichen Freigabeverfahrens präzisiert. Dem Freigabeantrag der AG infolge Erhebung der Anfechtungsklage wird entsprochen, wenn diese Klage unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist oder der Kläger nicht binnen einer Woche nach Zustellung des Freigabeantrags die Aktieninhaberschaft im Wert eines anteiligen Betrags von 1.000 € bis zum Beschlusszeitpunkt urkundlich nachweisen kann oder wenn die Interessen der AG die Aktionärsinteressen überwiegen, soweit keine besondere Schwere des geltend gemachten Rechtsverstoßes vorliegt. Diese Bagatellgrenze mit Anknüpfung an die fortdauernde Aktieninhaberschaft erscheint unzweckmäßig.

Verkürzung der Verfahrensdauer im Freigabeverfahren bei Aktionärsklagen

[i]Einstufiges Eilverfahren vor dem OLGDas Oberlandesgericht ist im Eilverfahren erstinstanzlich zuständig...

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