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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 9 K 298/07 EFG 2009 S. 1214 Nr. 15

Gesetze: EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8

Anspruch auf Durchführung einer Pflichtveranlagung

Leitsatz

  1. Lehnt das FA einen Antrag auf Veranlagung wegen Ablauf der Zwei-Jahres-Frist nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG a.F. rechtskräftig ab, besteht kein Anspruch mehr auf Durchführung einer Pflichtveranlagung.

  2. Die vom BFH festgestellte Verfassungswidrigkeit der Zwei-Jahres-Frist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG a.F. ändert daran nichts.

  3. Das GG beinhaltet keine allgemeine Verpflichtung, rechtswidrige belastende VA unbeschadet des Eintritts der Bestandskraft von Amts wegen oder auf Antrag des Adressaten aufzuheben. Das gilt auch für bestandskräftige VA, deren Rechtsgrundlage gegen Verfassungsrecht verstößt.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 1249 Nr. 20
EFG 2009 S. 1214 Nr. 15
LAAAD-23970

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 08.04.2009 - 9 K 298/07

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