Arbeitshilfe November 2009

Aufwendungen für die Betreuung und Erziehung für Veranlagungszeiträume vor 2000 nicht abziehbar - Mustereinspruch

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Sind Aufwendungen für die Betreuung und Erziehung eines Kindes für Veranlagungszeiträume vor 2000 nicht abziehbar? - Kosten für Fahrten wegen des Umgangs mit dem beim anderen Elternteil lebenden Kind als außergewöhnliche Belastung?

Beim BVerfG ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB PAAAD-23879