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NWB Nr. 28 vom Seite 2163

Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie (ARUG)

Die Folgen unter besonderer Berücksichtigung der aktienrechtlichen Anfechtungsklage

Stephan Szalai

Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie (ARUG) soll mehr Freiheiten für Aktionäre und eine Anpassung des Aktiengesetzes an die technische Entwicklung (namentlich die Möglichkeit der Internetnutzung) bringen sowie „räuberische Anfechtungsklagen” einzudämmen helfen. Das ist nur zum Teil gelungen. Der Bundestag hat das Artikelgesetz am verabschiedet (BT-Drucks. 16/13098). Durch die Wahrnehmung der mit dem ARUG eingeräumten Freiheiten können sogar neue Anfechtungsgründe entstehen, die „räuberischen Aktionären” zum Vorteil gereichen. Im Folgenden soll auf die wesentlichsten Änderungen und die sich daraus ergebenden praktischen Probleme eingegangen werden.

I. Verhinderung „räuberischer Anfechtungsklagen”?

1. Problem

[i]Alte Rechtslage ist unsicher und kann die AG hemmenAufgrund der in den letzten Jahren steigenden Zahl von Anfechtungsklagen durch (Klein-)Aktionäre gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der AG werden Aktiengesellschaften immer häufiger in ihrer Handlungsfähigkeit gehemmt. Beschlussfassungen werden ggf. verhindert oder deren Umsetzung (wegen Aussetzung des u. U. notwendigen Eintragungsvorgangs) verzögert. Im schlimmsten Fall muss die Hauptversammlung erneut einberufen werden. Das mit den...

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