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BFH 29.01.2009 V R 67/07, NWB 27/2009 S. 2043

Umsatzsteuer | Beendigung Organschaft bei angeordneter Zwangsverwaltung eines Grundstücks

Die wirtschaftliche Eingliederung aufgrund der Vermietung eines Grundstücks, das die räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstätigkeit der Organgesellschaft bildet, entfällt nach dem wenn für das Grundstück Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung angeordnet wird.

Anmerkung:

Die umsatzsteuerliche Organschaft bestand im Streitfall darin, dass der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH das Betriebsgrundstück vermietete. Dieser ertragsteuerliche Betriebsaufspaltungsfall geht nach h. A. regelmäßig mit der zwangsläufigen Begründung einer umsatzsteuerlichen Organschaft einher. Weil wegen einer im Jahr 1998 angeordneten und aufgenommenen Zwangsverwaltung mit anschließender Zwangsversteigerung im Streitjahr 1999 das Organschaftsmerkmal der wirtsch...BStBl 2009 II S. 256

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