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BVerfG 10.06.2009 1 BvR 706/08 u. a., NWB 26/2009 S. 1977

Krankenversicherungsrecht | Nachteile der privaten Kassen durch den Gesundheitsfonds verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden privater Versicherungen gegen die Pflicht zum Angebot eines Basistarifs und gegen die teilweise Übertragbarkeit der Altersrückstellungen beim Wechsel der Versicherung zurückgewiesen. Auch die dreijährige Wartefrist für abhängig beschäftigte Pflichtversicherte vor dem Wechsel in eine private Krankenversicherung ist verfassungsgemäß. Die Änderungen durch den Gesundheitsfonds ab Anfang 2009 verletzen die Versicherungsunternehmen nicht in ihrer Berufs- und Vereinigungsfreiheit, da die Eingriffe und Belastungen – dies gilt auch für wechselwillige gesetzlich Versicherte – zumutbar und durch Gemeinwohlbelange gerechtfertigt sind. Ferner sollen die verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Regelungen den Wettbewerb unter den Versicherungsunterneh...

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