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BFH 19.03.2009 IV R 57/07, NWB 26/2009 S. 1970

Einkommensteuer | Wahl der Einnahmenüberschussrechnung nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs

Nach dem entfällt das Recht zur Wahl einer Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung erst mit der Erstellung eines Abschlusses und nicht bereits mit der Einrichtung einer Buchführung oder der Aufstellung einer Eröffnungsbilanz.

Anmerkung:

Die sich immer wieder stellende Frage der Gewinnermittlung für einen nachträglich erkannten gewerblichen Grundstückshandel hat der BFH zum Anlass für grundsätzliche Ausführungen zum Verhältnis des Betriebsvermögensvergleichs zur Einnahmenüberschussrechnung genommen. Er vertritt die bisher in Rechtsprechung und Schrifttum vertretene herrschende Meinung, wonach der Betriebsvermögensvergleich die Regel und die Einnahmenüberschussrechnung die Ausnahme sei, lehnt aber ein Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen beiden Gewinn...

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