Arbeitshilfe Februar 2010

Umfang der Bindungswirkung eines Aufhebungsbescheides in Kindergeldsachen - Mustereinspruch

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Endet die Bindungswirkung eines Aufhebungsbescheides immer erst mit dem Monat der Bekanntgabe des Bescheides? Steht demnach die Bestandskraft des Bescheides vom , der das Kindergeld „mit Wirkung vom gemäß § 70 Abs. 4 EStG” aufhebt, der Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Ermittlung des Grenzbetrages im Jahr 2001 entgegen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB XAAAD-22887