OFD Münster - Kurzinfo ESt 15/2009

§ 17 EStG – Zeitliche Anwendung der Beteiligungsgrenze (1 %) bei ausländischen Beteiligungen

Anwendung der Grundsätze des „Gronfeldt”

Mit dem hat der EuGH in der Rechtssache „Gronfeldt” entschieden, dass Artikel 56 EG einer Regelung eines Mitgliedsstaats entgegensteht, nach der der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der EU im Jahr 2001 bereits dann steuerpflichtig ist, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war, während der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Kapitalgesellschaft mit Sitz im erstgenannten Mitgliedsstaat unter im Übrigen gleichen Bedingungen im Jahr 2001 erst bei einer wesentlichen Beteiligung von mindestens 10 % steuerpflichtig ist.

Das Urteil soll nach Abstimmung der Einkommensteuerreferenten des Bundes und der Länder im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden. Die Grundsätze des EuGH-Urteils sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

OFD Münster v. - Kurzinfo ESt 15/2009

Fundstelle(n):
IAAAD-22772