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NWB Nr. 25 vom Seite 1897

Belgien erteilt Auskünfte nach OECD-Standard

[i]NWB 2009 S. 1145Am wurde ein Protokoll zum geltenden Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien über den Auskunftsaustausch nach OECD-Standard paraphiert. Belgien folgt nunmehr den international weitgehend üblichen Rechtsgrundsätzen beim Auskunftsaustausch. [i]Zur Besteuerung relevante Informationen müssen zugänglich seinDas Protokoll über den Auskunftsaustausch in Steuersachen ermöglicht es den deutschen und den belgischen Finanzbehörden, den anderen Staat um Auskünfte für Besteuerungszwecke zu ersuchen. Es entspricht dem Standard, den die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Rahmen ihres Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs entwickelt hat. Das bedeutet: Für die Besteuerung relevante Informationen müssen den Finanzbehörden zugänglich sein und ausländischen Finanzbehörden auf Ersuchen zur Verfügung gestellt werden können.

Das Protokoll bedarf noch der Unterzeichnung durch die vertragschließenden Staaten und der Ratifizierung durch die gesetzgebenden Körperschaften.

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