Arbeitshilfe Juni 2009

Kinderfreibetrag - Anforderungen an ein freiwilliges soziales Jahr i. S. d. § 32 Abs. 4 Nr. 2d EStG - Mustereinspruch

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Strittig ist, ob die Tochter nach dem Abitur i.R. des Programms einer Wohlfahrtsorganisation mit Sitz in Großbritannien (Live and Work in Australia) ein freiwilliges soziales Jahr i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2d EStG abgeleistet hat. Muss der Träger des sozialen Jahres seinen Sitz im Inland haben? Handelt es sich bei der Formulierung in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2d EStG, wonach es sich um ein freiwilliges soziales Jahr „im Sinne des Gesetzes” zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres handeln muss, um eine Rechtsgrund- oder Rechtsfolgenverweisung?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB SAAAD-22559