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OLG München 09.12.2008 31 Wx 106/08, NWB 24/2009 S. 1808

Gesellschaftsrecht | Registergerichtliche Prüfung der Kündigung eines Unternehmensvertrags

Das Registergericht hat die Wirksamkeit einer zur Eintragung angemeldeten außerordentlichen Kündigung eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags nur dann zu prüfen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Kündigungsgrund tatsächlich nicht besteht. Ein übereinstimmender Wille der Parteien, den Vertrag noch im laufenden ersten Jahr wieder beenden zu wollen, reicht, sofern sich die in dem Unternehmensvertrag zum Vertragsbeginn getroffenen Regelungen objektiv nicht in diesem Sinne auslegen lassen, als vernünftiger Grund für eine außerordentliche Kündigung nicht aus. Dies käme einer Umgehung der in § 296 AktG festgelegten Voraussetzungen für die Aufhebung eines Unternehmensvertrags gleich.

Anmerkung:

Nach dem Wortlaut des Unternehmensvertrags sollten dessen handelsrechtliche Wirkungen zum 1. ...

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