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Amtsgericht München Urteil v. - 264 C 33308/08

Ersatz von Erbscheinskosten durch die Bank

Der Kläger fordert von der beklagten Bank die Erstattung der Gerichtskosten für die Erbscheinserteilung aus eigenem und abgetretenem Recht sowie der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten als Schadensersatz wegen vertraglicher Pflichtverletzungen.

Fundstelle(n):
JAAAD-22387

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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Amtsgericht München, Urteil v. 29.04.2009 - 264 C 33308/08

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