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KSR Nr. 6 vom Seite 3

Zinsen zur Finanzierung von Versicherungsbeiträgen

BFH lässt den Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu

Andrea Ghirardini

Dient eine Kapitallebensversicherung der Rückzahlung von Darlehen, die zum Erwerb von Mietgrundstücken aufgenommen worden sind, sind die Zinsen für ein zur Finanzierung der Versicherungsbeiträge aufgenommenes Darlehen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. S. 4

Zinsaufwendungen als Kosten der Lebensführung?

Der Kläger nahm im Zusammenhang mit dem Kauf verschiedener Immobilien Darlehen auf, deren Rückzahlung durch gleichzeitig abgeschlossene Lebensversicherungen mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren erfolgen sollte. Die Rechte und Ansprüche aus den Lebensversicherungen wurden an die finanzierenden Kreditinstitute abgetreten. Die Versicherungsprämien finanzierte der Kläger wiederum mittels verzinslicher Darlehen.

In den Einkommensteuerbescheiden für die Streitjahre 1992 bis 1997 erkannte das Finanzamt die Finanzierungskosten der Lebensversicherungsbeiträge nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an. Einspruch und Klage blieben erfolglos.

Zinsen zur Finanzierung der Prämien stellen nach dem Urteil des Finanzgerichts genau wie die Prämien selbst nicht abziehbare Kosten der Leben...

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