Nachträgliche Änderung eines Steuerbescheids bei
Verletzung der Ermittlungspflicht des Finanzamts und der Mitwirkungspflicht des
Steuerpflichtigen
Leitsatz
1. Setzt das Finanzamt die
Einkommensteuer trotz Zweifel über die lohnsteuermäßige
Behandlung einer Einzahlung in eine Direktversicherung endgültig fest und
macht nicht vom Instrument der Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der
Nachprüfung (§ 164 AO) oder einer vorläufigen Steuerfestsetzung
(165 AO) Gebrauch, steht der nachträglichen Änderung des
Einkommensteuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO zum Nachteil des
Steuerpflichtigen Treu und Glauben (§ 242 BGB) entgegen.
2. Das gilt auch dann, wenn der
Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflicht anfänglich verletzt hat, dies
jedoch nicht kausal für das nachträgliche Bekanntwerden der
rechtserheblichen Tatsache geworden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1174 Nr. 15 OAAAD-22235
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.04.2009 - 8 K 360/09
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