Nichtberücksichtigung von Werbungskosten für ein
häusliches Arbeitszimmer - Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
aus Art. 3 Abs. 1 GG
Leitsatz
1. Das Verfahren wird ausgesetzt.
2. Es soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
darüber eingeholt werden, ob durch die im Steueränderungsgesetz 2007
vom (BGBl I 2006, 1652) erfolgte Änderung des § 4 Abs.
5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG eine Regelung getroffen worden ist, die insoweit
gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt, als der
Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann
nicht mehr möglich ist, wenn für die betriebliche oder berufliche
Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung
steht.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStR 2009 S. 1024 Nr. 21 DStRE 2009 S. 700 Nr. 11 KÖSDI 2009 S. 16626 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 24/2009 S. 1800 BAAAD-22222
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FG Münster, Beschluss v. 08.05.2009 - 1 K 2872/08 E