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OVG Rheinland-Pfalz 08.05.2009 3 A 10242/09, NWB 23/2009 S. 1730

Öffentlicher Dienst | Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Steuerhinterziehung

Ein wegen Steuerhinterziehung in erheblichem Umfang und mehreren Betrugsfällen rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilter Polizeibeamter ist aus dem Dienst zu entfernen. Im entschiedenen Fall betrieb ein Polizeikommissar ohne Nebentätigkeitsgenehmigung und teilweise während Zeiten, in denen er dienstunfähig krank geschrieben war, in größerem Ausmaß Geschäfte als gewerblicher Grundstückshändler, Bauträger und Hausverwalter. In seiner Steuererklärung für das Jahr 2000 gab er Erlöse aus Grundstücksverkäufen wahrheitswidrig zu niedrig an und hinterzog dadurch Einkommensteuer i. H. von 125.000 DM. Darüber hinaus stellte er Mietern überhöhte Nebenkosten in Rechnung. Dies rechtfertigt den Verlust des Vertrauens des Dienstherrn und der Allgemeinheit in eine pflichtgemäße Amtsführung.

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