Arbeitshilfe Oktober 2009

Sicherungsübereignung: Doppelumsatz bzw. Dreifachumsatz bei Räumungsverkauf im Interesse des Sicherungsnehmers - Kündigung des Darlehens nicht unabdingbare Voraussetzung für den Eintritt des Sicherungsfalles - Mustereinspruch

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1. Liegen im Zeitpunkt der Verwertung des Sicherungsguts Doppelumsätze bzw. Dreifachumsätze vor, wenn der Sicherungsgeber im Einvernehmen mit dem Sicherungsnehmer das Sicherungsgut im Rahmen eines Räumungsverkaufs unter Einschaltung eines Auktionators veräußert, um die besicherte Forderung durch Überweisung des gesamten Veräußerungserlöses an den Sicherungsnehmer zu bedienen und seine Tätigkeit zu beenden?

2. Ist die Kündigung des Darlehens -soweit dies nicht anderweitig vereinbart ist- nicht unabdingbare Voraussetzung für die Annahme des Sicherungsfalles?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB EAAAD-21946