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Keine Bruttomethode für DBA-Schachteldividenden bis 2002
Organschaft
[i]BFH, Urteil v. 14. 1. 2009 - I R 47/08 NWB IAAAD-16013 Nach den EuGH-Entscheidungen in den Rs. Bosal und Keller Holding sollten Unternehmen die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen, die mit steuerfreien EU-/EWR-Dividenden zusammenhängen, für die Zeit bis 2003 auf deren EU-Rechtmäßigkeit überprüfen. Erst jüngst hat der erneut die EU-Rechtswidrigkeit auch für Drittstaatendividenden bestätigt. Weithin unübersichtlich sind die Auswirkungen der EU-Rechtswidrigkeit von § 8b Abs. 5 KStG im Organschaftsfall.
I.
1. Sachverhalt
[i]DBA-Befreiung für Beteiligungserträge streitigIm Streitfall bestand seit dem eine Organschaft zwischen einer GmbH & Co. KG (Organträger) und ihrer Tochter-GmbH T (Organgesellschaft). Die T hielt verschiedene Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften, z. B. in der Schweiz, den Niederlanden und Frankreich. Daraus erzielte sie in 2002 Beteiligungserträge, die die Voraussetzungen der jeweiligen DBA-Schachtelprivilegien erfüllten. Diese Beteiligungserträge stellte die T in ihrer Steuererklärung für das Jahr 2002 auf Grundlage der einschlägigen DBA steuerfrei. Das Fina...