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Versicherungsleistung oder Prämienzahlung – Was ist Arbeitslohn?
Vom Arbeitgeber finanzierter Versicherungsschutz
[i]BFH-Urteile v. 11. 12. 2008 - VI R 9/05 NWB EAAAD-08095, - VI R 19/06 NWB XAAAD-18500, - VI R 24/06 NWB RAAAD-18502, - VI R 66/06 NWB PAAAD-18507, - VI R 3/08 NWB LAAAD-18504 Finanziert der Arbeitgeber den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers, erlangt der Arbeitnehmer regelmäßig einen Vorteil i. S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, wenn er einen eigenen Rechtsanspruch gegen den Versicherer bzw. die Versorgungseinrichtung erwirbt. Dieser Vorteil wird auch „für eine Beschäftigung” gewährt, wenn der Arbeitgeber kein überwiegend eigenbetriebliches Interesse an der Zahlung der Versicherungsprämien hat. Wie allerdings der Vorteil zu bemessen ist und wann Arbeitslohn zufließt, wenn der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch gegen den Versicherer erlangt, ist nicht einfach zu beantworten und deshalb umstritten. Der VI. Senat des BFH hat in mehreren Urteilen v. dazu Stellung genommen, wann und in welcher Höhe Arbeitslohn bei Leistungen aus einer vom Arbeitgeber finanzierten Gruppenunfallversicherung zufließt, die dem Arbeitnehmer keinen eigenen Rechtsanspruch auf Leistung einräumt. Folge der Entscheidungen v. ist, dass das in der Positivliste des (BStBl 2007 I S. 369) aufgeführte und deshalb weiter anzuwendende [i]Betr. Haftung für LSt BFH-Urteil v. 11. 12. 2008 - VI R 20/05 NWB HAAAD-18501 (BStBl 2000 I S. 1204), das zur „einko...