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FG Münster Urteil v. - 8 K 2496/06 EFG 2009 S. 989 Nr. 13

Gesetze: HGB § 25, HGB § 18, HGB § 19, AO § 191

Abgabenordnung:

Keine Haftung nach § 25 HBG bei Fortführung der Geschäftsbezeichnung

Leitsatz

1) Eine Haftungsinanspruchnahme nach § 25 HGB erfordert, dass das erworbene Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortgeführt wird.

2) Die Fortführung einer Geschäfts- bzw. Etablissementbezeichnung ist keine Fortführung der "Firma" i.S. der §§ 18, 19 HGB.

3) § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB findet auf Fälle der Fortführung einer Geschäftsbezeichnung auch keine analoge Anwendung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 989 Nr. 13
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2009 S. 658
WAAAD-21606

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FG Münster, Urteil v. 12.03.2009 - 8 K 2496/06

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