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Arbeitshilfe März 2009

Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte

(Mustertext zu )

Prof. Dr. Peter Pulte

Anwendungshinweis:

Dieser Mustertext wird nicht mehr aktualisiert (März 2009) und entspricht in einzelnen Punkten möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand. Sehen Sie hierzu bitte die folgenden Arbeitshilfen:

Der Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte weist aus arbeitsrechtlicher Sicht keine Besonderheiten im Vergleich zu anderen Arbeitnehmer-Anstellungsverträgen auf, da auch geringfügig Beschäftigte Arbeitnehmer sind, die einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Feiertagsvergütung haben. Ebenso unterliegen geringfügig Beschäftigte dem allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz. Bei geringfügig Beschäftigungsverhältnissen liegen die Besonderheiten eher im sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bereich. So sind geringfügig Beschäftigte nach § 7 SGB V und 5 Abs. 2 SGB VI grundsätzlich in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung versicherungsfrei; steuerrechtlich ist insbesondere § 40a EStG zu beachten.

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