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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 05 | Vorsteuerabzug: Angabe der Geräteidentifikationsnummer des gelieferten Gegenstands

Die Versagung des Vorsteuerabzugs allein wegen des Fehlens der Geräteidentifikationsnummer ist nicht zulässig. Das stellt das BMF jetzt klar. Die Nichtaufzeichnung einer üblicherweise in der Lieferkette weitergegebenen Geräteidentifikationsnummer kann aber ein Indiz für eine nicht ausgeführte Lieferung sein. Sie kann zudem darauf hinweisen, dass der Unternehmer wusste oder wissen konnte oder hätte wissen müssen, dass er mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt war, der in einen Umsatzsteuerbetrug einbezogen war.

Bei den nächsten drei Themen geht es um die Umsatzsteuer. Den Anfang macht ein aktuelles BMF-Schreiben. Es betrifft in erster Linie steuerbetrügerische Karussellgeschäfte. Fast auf den Tag genau zwei Jahre nach Ergehen eines BFH-Urteils schafft es das Bundesfinanzministerium, die Anwendung der Entscheidung zu regeln.

Der BFH hatte entschieden: Ein Unternehmer kann auf die Rechtmäßigkeit eines Umsatzes vertrauen, wenn er alle Maßnahmen getroffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sicherzustellen: Der Umsatz ist nicht in einen Betrug einbezogen. Er läuft dann nicht Gefahr, sein Recht auf Vorsteuerabzug zu ...

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