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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 08 | Arbeitslohn: Umwandlung einer Anleihe in verbilligte Aktien

Durch Umwandlung einer vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eingeräumten Wandelschuldverschreibung in Aktien fließt dem Arbeitnehmer steuerpflichtiger Arbeitslohn zu. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer die Aktien aufgrund einer Sperrfrist nicht veräußern kann oder zur Rückübertragung verpflichtet ist, wenn das Arbeitsverhältnis während der Sperrfrist aufgelöst wird. Der Verzicht des Arbeitsgebers auf Rückübertragung der Aktien ist nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu werten.

Bei der Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen ist häufig strittig: Wann fließt ein geldwerter Vorteil dem Arbeitnehmer zu? In welchem Veranlagungszeitraum ist der geldwerte Vorteil zu besteuern? Der Bundesfinanzhof hatte hierzu aktuell über folgenden Fall zu entscheiden:

Ein Arbeitnehmer nahm an einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm seines Unternehmens teil. Er erhielt von seinem Arbeitgeber eine bestimmte Anzahl von Wandelschuldverschreibungen, die ihn zum verbilligten Erwerb von Aktien berechtigten. Aufgrund einer Verfallklausel war der Arbeitnehmer bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet, die bereits gewandelten Aktien an den Arbeitgeber zurück...

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