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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 13 | Umsatzsteuer: Zwingende Angabe des Lieferzeitpunkts in einer Rechnung

Eine Rechnung berechtigt nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn der Zeitpunkt der Lieferung angegeben ist. Das gilt auch dann, wenn der Lieferzeitpunkt mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist. Dies hat aktuell der BFH klargestellt.

Bevor wir zum Schwerpunkt-Thema dieser Hör-CD kommen, ein letztes Urteil zu einem umsatzsteuerlichen Thema. Es geht einmal mehr um die Anforderungen an Rechnungen. Auch dies ein absoluter Dauerbrenner. Es ist noch gar nicht lange her, da hatten wir Sie über ein BFH-Urteil zur Leistungsbeschreibung informiert. Die Münchener Richter hatten klargestellt: Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist: Die Angaben in der Rechnung müssen eine eindeutige Identifizierung der abgerechneten Leistung ermöglichen. Nichtssagende Formulierungen reichen nicht aus.

Die Konsequenz ist klar: Der Leistungsgegenstand sollte in Eingangsrechnungen sehr konkret beschrieben werden. Es gibt allerdings eine Vereinfachungsregelung: Nach der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung genügt es, wenn in der Rechnung auf Anlagen oder andere Unterlagen verwiesen wird, aus denen sich der Leistungsgegenstand genauer ergibt.

Jetzt hat der BFH in einem weiteren Grundsatzurteil die fo...

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