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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 19 | Bescheidkorrektur: Rechtserheblichkeit einer nachträglich bekannt gewordenen Tatsache

Die Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist dann mangels Rechtserheblichkeit einer neuen Tatsache ausgeschlossen, wenn die Behörde in Kenntnis des vollen Sachverhalts mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht anders entschieden hätte. Ist in diesem Zusammenhang davon auszugehen, dass eine einschlägige Kurzinformation der OFD zur Einkommensteuer und eine Mitteilung für den Lohnsteueraußendienst bei Prüfung der maßgeblichen Rechtsfrage vom Bearbeiter des Veranlagungsbezirks beachtet worden wären?

Den Abschluss jeder monatlichen NWB Audio-CD bildet ein Überblick über wichtige neu anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof. Nicht nur aus Haftungsgründen lautet meine Empfehlung: Verfolgen Sie schwebende Prozesse aufmerksam und halten Sie einschlägige Steuerfestsetzungen durch einen Einspruch offen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich in den folgenden Minuten über besonders interessante anhängige Verfahren zu informieren.

Im ersten Verfahren, das uns in diesem Monat erwähnenswert erscheint, geht es um die Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel nach § 173 AO. Und zwar ganz konkret um die Frage der Rechtserheblichkeit e...

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