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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 11 | Fortbildung: Teilnahme an einem Kongress im Ausland steuerlich absetzbar

Aufwendungen eines Pharmazeuten für die Teilnahme an einem in Meran (Südtirol/Italien) von der Bundesapothekerkammer veranstalteten Fortbildungskongress für praktische und wissenschaftliche Pharmazie sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen.

Im nächsten Urteil geht es um Fortbildungskosten. Der BFH hat über folgenden Fall entschieden:

Ein angestellter Pharmazeut hatte an einer Fortbildungsveranstaltung im Ausland teilgenommen. Und zwar an einem von der Bundesapothekerkammer veranstalteten Kongress für praktische und wissenschaftliche Pharmazie im schönen Meran in Südtirol. Der Arbeitgeber gewährte Dienstbefreiung im Umfang von drei Fünfteln der Arbeitszeit.

Die gesamten Kosten für die Teilnahme am Kongress sind als Werbungskosten abzugsfähig, entschied der BFH und bestätigte damit die vorinstanzliche Entscheidung des Finanzgerichts München.

Streit mit dem Finanzamt gibt es häufig, wenn es um den Nachweis geht, dass ein Steuerzahler tatsächlich und in dem behaupteten Umfang an einem Kongress teilgenommen hat. Der BFH stellt hierzu in seiner Urteilsbegründung klar: Zum Nachweis der tatsächlichen...

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