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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 21 | Werbungskosten: Schuldzinsenaufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken

Ist die grundsätzlich zu respektierende Zuordnungs- und Finanzierungsentscheidung des Steuerpflichtigen dann nicht zu berücksichtigen, wenn dies zu einer unangemessenen wertmäßigen Berücksichtigung einzelner Grundstücksanteile führt?

Die nächsten drei schwebenden Prozesse betreffen den Immobilienbereich. Das Verfahren unter dem Aktenzeichen ist für alle Mandanten wichtig, die eine teils vermietete und teils selbst bewohnte Immobilie kaufen oder bauen. Bei diesen so genannten gemischt genutzten Immobilien sind Finanzierungskosten bekanntlich nur anteilig als Werbungskosten abziehbar. Der Teil, der auf die selbstgenutzte Wohnung entfällt, bleibt steuerlich unberücksichtigt. Werden sowohl vermietete als auch selbstbewohnte Wohnungen einheitlich finanziert, ist eine Aufteilung vorzunehmen, im Regelfall entsprechend der Nutzflächen. Nach der BFH-Rechtsprechung ist es aber möglich, gezielt die vermieteten Gebäudeteile durch Kredite zu finanzieren.

Diese so genannte selektive Fremdfinanzierung eröffnet Käufern und Bauherren bei der Finanzierung gemischt genutzter Immobilien erhebliche Steuersparchancen. Die Schuldzinsen für die dem ve...

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