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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 06 | Steuerstundungsmodelle: Anwendung der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde die Regelung des § 15b EStG zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen auch auf Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgedehnt. Nach einer Verfügung der OFD Magdeburg sind Anleger nicht betroffen, die in 2008 Stückzinsen oder Zwischengewinne zahlen.

Interessant für die Gestaltungsberatung im Hinblick auf die Einführung der Abgeltungsteuer ist eine aktuelle Verfügung der Oberfinanzdirektion Magdeburg. Hintergrund ist eine Neuregelung im Jahressteuergesetz 2007.

Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde die Regelung des § 15b EStG zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen auch auf Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgedehnt.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist nach der OFD-Verfügung § 15b EStG jedoch in den beiden folgenden Fällen nicht anwendbar. Verluste sind also uneingeschränkt abzugsfähig.

  1. Erstens: Ein Anleger erwirbt in 2008 festverzinsliche Wertpapiere unter Ausweis von Stückzinsen, die er als negative Einnahmen steuermindernd geltend macht. Die positiven Erträge – sprich die Zinseinnahmen – werden nac...

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